05.03.07.15 (Nordrhein-Westfalen) Ausführen von Fahraufträgen (Fahrer/-in)
- Laufende Nr
- 252
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.07
- SYS_4
- 05.03.07.15
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Werktransport
- ERAAA
- Ausführen von Fahraufträgen (Fahrer/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 7
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Ausführen von Fahraufträgen im Nah/Regionalverkehr
Nach Fahrprogramm oder Anweisung alle Güter (außer Gefahrgut) von und zu den Betrieben und Speditionen transportieren sowie Fahraufträge innerhalb des Werksgeländes erledigen. Transport von Stückgut (außer Schwer- und Fernlastverkehr) zu Bahn, Post, Zoll etc. durchführen. Besorgungsfahrten und Botendienste für Betriebswerkstätten und Verwaltungsabteilungen erledigen. Sachgemäße und vorschriftsmäßige Ladung ist sicherzustellen. An Hand der Warenbegleitpapiere Ladung überprüfen. Routen entsprechend der Verkehrssituation unter Beachtung wirtschaftlicher Belange (Strecke, Zeit) wählen und mit den betreffenden Stellen abstimmen. Gelegentliche Personenbeförderung, die keinen Personenbeförderungsschein erfordert.
Durchführen der üblichen Fahrzeugwartung/ -sicherheit
Durchführen der üblichen Fahrzeugpflege (Ölstand, Reinigung, Reifenluftdruck, Batteriepflege etc.). Kontrolle von erkennbaren Sicherheitseinrichtungen (z.B. Beleuchtung, Zustand der Reifen). Festgestellte Mängel selbst beheben bzw. beheben lassen.
Dokumentation
Fahrtenbuch führen, Fahraufträge und Warenbegleitpapiere bestätigen lassen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen Wartung und Pflege sowie der Durchführung von Maßnahmen bei Störungen (kleinere Reparaturen) über die eigentliche Führung des Kraftfahrzeuges hinaus abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer Fachrichtung Güterverkehr bzw. diesem ausgebildetem Berufskraftfahrer gleichgestellt. | 7 | 48 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Nicht erforderlich. | - | - |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Durch Fahrprogramme bzw. Anweisungen sowie aus dem Durchsichtsplan zur Fahrzeugwartung ist die Arbeitsausführung weitgehend mit einem gewissen Spielraum vorgegeben. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Kommunikation und Zusammenarbeit ist im Zusammenhang mit Fahraufträgen und Fahrrouten erforderlich. Dabei notwendige Abstimmungen betreffen lediglich einen reinen Informationsaustausch. | 2 | 4 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 62 |