Aufgaben Datenbank

05.03.07.15 (Nordrhein-Westfalen) Ausführen von Fahraufträgen (Fahrer/-in)

Laufende Nr
252
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.07
SYS_4
05.03.07.15
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Werktransport
ERAAA
Ausführen von Fahraufträgen (Fahrer/-in)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 7
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Ausführen von Fahraufträgen im Nah/Regionalverkehr

Nach Fahrprogramm oder Anweisung alle Güter (außer Gefahrgut) von und zu den Betrieben und Speditionen transportieren sowie Fahraufträge innerhalb des Werksgeländes erledigen. Transport von Stückgut (außer Schwer- und Fernlastverkehr) zu Bahn, Post, Zoll etc. durchführen. Besorgungsfahrten und Boten­dienste für Betriebswerkstätten und Verwaltungsabteilungen erledigen. Sachgemäße und vorschriftsmäßige Ladung ist sicherzustellen. An Hand der Warenbegleitpapiere Ladung überprüfen. Routen entsprechend der Verkehrssituation unter Beachtung wirtschaftlicher Belange (Strecke, Zeit) wählen und mit den betreffenden Stellen abstimmen. Gelegentliche Personenbeförderung, die keinen Personenbeförderungsschein erfordert.

Durchführen der üblichen Fahrzeugwartung/ -sicherheit

Durchführen der üblichen Fahrzeugpflege (Ölstand, Reinigung, Reifenluftdruck, Batteriepflege etc.). Kontrolle von erkennbaren Sicherheitseinrichtungen (z.B. Beleuchtung, Zustand der Reifen). Festgestellte Mängel selbst beheben bzw. beheben lassen.

Dokumentation

Fahrtenbuch führen, Fahraufträge und Warenbegleitpapiere bestätigen lassen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen Wartung und Pflege sowie der Durchführung von Maß­nah­men bei Störungen (kleinere Reparaturen) über die eigentliche Führung des Kraftfahrzeuges hinaus abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer Fachrichtung Güterverkehr bzw. diesem ausgebildetem Berufskraftfahrer gleichgestellt.
748
1.3.Berufserfahrungen
Nicht erforderlich.
--
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Durch Fahrprogramme bzw. Anweisungen sowie aus dem Durchsichtsplan zur Fahrzeugwartung ist die Arbeitsausführung weitgehend mit einem gewissen Spielraum vorgegeben.
210
3.Kooperation
Kommunikation und Zusammenarbeit ist im Zusammenhang mit Fahraufträgen und Fahrrouten erforderlich. Dabei notwendige Abstimmungen betreffen lediglich einen reinen Informationsaustausch.
24
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt62